| ● 1983 - 1989 | Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich - Alexander Universität in Nürnberg/Erlangen |
| ● 1989 | Erstes Staatsexamen |
| ● 1989 - 1991 | Referendariat in Bayern |
| ● 1991 | Zweites Staats-/Assessorexamen |
| ● 1991 - 1992 | Tätigkeit als Jurist bei der Deutsch - Australischen Handelskammer in Melbourne |
| ● 1992 | Zulassung als Rechtsanwalt |
| ● 1992 - 1994 | Freier Mitarbeiter in einer wirtschaftsrechtlichen Anwaltskanzlei in Nürnberg |
| ● 1994 | Gründung des eigenen Büros in Nürnberg |
| ● 1996 | Konzeption und Durchführung einer Seminarreihe (Steuerrecht für Bankkaufleute) für eine deutsche Großbank |
| ● 1996 | Gründung einer Bürogemeinschaft in Nürnberg-Mögeldorf mit drei Berufskollegen |
| ● 1994 - 2000 | Berater einer Privatisierungsinstitution, Zentrale Berlin, insb. Vertragsmanagement und Verhandlung |
| von Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen ("share and asset deals") | |
| ● 1999 | Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht Institut Grannemann & Fürstenberg |
| ● 1999 - 2000 | U.a. Tätigkeit als Insolvenzgutachter für die Amtsgerichte Nürnberg und Fürth |
| ● 2000 | Zulassung als Schlichter und anerkannte Gütestelle (§ 15 a Abs. 6 EGZPO, Art. 5 Abs. 3 BaySchlG) |
| durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg | |
| ● 2001 - 2003 | Nebenberufliche ehrenamtliche Führung und Sanierung eines gemeinnützigen Vereins als erster |
| Vorsitzender des Vorstands | |
| ● 2003 - 2004 | Regelmäßige Veröffentlichungen/Publikationen zu wirtschaftsrechtlichen Themen ("Wirtschaftsrecht für den Mittelstand") in der Bayerischen Staatszeitung |
| ● 2004 - heute | weitere Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, GmbH-Recht, Bank- und Gesellschaftsrecht. Beratung von GmbH-Gesellschaftern und Geschäftsführern in allen das Unternehmen bzw. den geschäftsführenden Gesellschafter betreffenden Rechtsfragen; auch im Arbeitsrecht. Begleitung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, d.h. Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung im Zuge der Trennung von Geschäftspartnern und bisherigen Gesellschaftern. Auch bei Freiberuflern und anderen Selbständigen. |
| Rechtsanwalt Uwe Willmann ist zugelassen am Oberlandesgericht Nürnberg, am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Amtsgericht Nürnberg. Ausserdem ist Ihre anwaltliche Interessensvertretung möglich vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland. Auch eine Vertretung vor Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten kann bundesweit erfolgen. Wir sind für Mandanten bundesweit tätig. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nehmen wir in ganz Deutschland –und wenn notwendig auch im Ausland- Ihre Interessen wahr. | |
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Diese Seite drucken - 23.02.2012
