Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, weil dieser krank ist?
Eine Kündigung, mit der der Arbeitgeber den Eintritt einer Erkrankung des Arbeitnehmers sanktionieren will, ist unzulässig. Das gilt selbst dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis das KSchG keine Anwendung findet. Die Unwirksamkeit der Kündigung ergibt sich in diesem Fall aus § 242 BGB.
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