Darf der Vermieter eigenmächtig die Wohnung des Mieters räumen?
Ist der Vermieter dem Mieter im Nachgang zur eigenmächtigen Räumung der gekündigten Wohnung zum Schadensersatz verpflichtet?
Wenn ein Vermieter dem Mieter wegen Zahlungsverzuges kündigt und nach Ablauf der Kündigungsfrist dann die Wohnung eigenmächtig, also ohne die Einschaltung staatlicher Organe, räumt oder räumen lässt, macht er sich in vollem Umfange gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter nicht auffindbar ist oder sogar als vermisst gemeldet ist. Unerlaubte Selbsthilfe des Vermieters ist nicht gestattet. Vielmehr ist der Vermieter verpflichtet, Räumungsklage zu erheben und dann im Wege der Zwangsvollstreckung die Wohnung räumen zu lassen. Wenn der Mieter nichts vom Vorgehen des Vermieters weiß, muss der Vermieter im Zuge der Räumung auch ein Bestandsverzeichnis erstellen; ihn trifft insoweit eine Obhutspflicht für die in der Wohnung vorgefundenen Gegenstände. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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