Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch das Finanzamt
Kann das Finanzamt auch nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer GmbH deren Geschäftsführer aus §§ 69, 34 AO per Haftungsbescheid in Anspruch nehmen?
Der Kläger war einer von drei Gesellschaftern und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Infolge eines Eingabefehlers des Finanzamts wurden der GmbH vermeintliche Vorsteuerbeträge erstattet, die der Kläger in Kenntnis der Unrechtmäßigkeit der Erstattung umbuchen ließ – unter anderem zugunsten der drei Gesellschafter. Nachdem das Finanzamt den Fehler bemerkt hatte, forderte es den gezahlten Betrag zurück und erließ schließlich einen Haftungsbescheid gegenüber dem Kläger.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der entsprechende Haftungsbescheid des Finanzamts rechtmäßig ergangen und der GmbH-Geschäftsführer zurecht in Anspruch genommen wird. Auch § 92 InsO steht einer Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nicht entgegen.
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Rechtsgebiete:
Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten des Schuldners im Falle der Insolvenz. Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Stichworte zum Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren, Insolvenzantragspflicht, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Insolvenzverschleppung, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzplan, Schuldnerberatung, Entschuldung.
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