Ist eine Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung zulässig?
Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der einem von der übrigen Belegschaft mit 97 % befürworteten Sanierungsplan widerspricht, per Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis kündigen?
Das Bundesarbeitsgericht hält die ausgesprochene Kündigung für sozial gerechtfertigt; BAG-Urteil vom 26.06.2008. Das Urteil zeigt die Grenzen der Verteidigungsmöglichkeit gegen eine Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung auf. Das BAG vertritt die Auffassung, dass bei einer derart breiten Zustimmung der Belegschaft zu einem ausgewogenen Sanierungsplan (Entgeltreduzierung, Streichung des Urlaubsgeldes für die Arbeitnehmer, Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für einen bestimmten Zeitraum durch den Arbeitgeber) es nicht angehe, dass sich einzelne Arbeitnehmer darauf berufen, trotz des Verzichts der anderen Arbeitnehmer sei gerade ihnen eine Entgeltreduzierung nicht zuzumuten – weil der Sanierungserfolg bereits durch die Zustimmung der übrigen Belegschaft gegeben sei.
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Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Stichworte zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Zeugnis, Kündigungsgrund, Arbeitsgericht, Lohn-/Gehaltszahlung, Betriebsrat.
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