Kann ein Insolvenzverwalter die an Arbeitnehmer erfolgten Lohnzahlungen anfechten und ggf. zurückverlangen?
Müssen Arbeitnehmer im Insolvenzfalle bereits erhaltenen Lohn an den Insolvenzverwalter zurückbezahlen?
Hier hat der BGH zwischenzeitlich (im Februar 2009) eine sehr differenzierte und ausgewogene Entscheidung getroffen.
Eine Rückzahlungspflicht für bereits vom insolventen Unternehmen ausgezahlte Gelder, z.B. in Form von Lohn für Arbeitnehmer, trifft nur denjenigen Gläubiger (z.B. Arbeitnehmer), der im Zeitpunkt der Rechtshandlung (Zahlung) die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kennt. Grob fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit, z.B. des Arbeitgebers, genügt hierbei nicht.
Weiter führt der BGH aus, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer in der Regel keine Kenntnis von der wahren Liquiditätslage und der gesamten finanziellen Situation des Arbeitgebers haben dürfte; Ausnahmen könnten gelten für Mitarbeiter, die beim Unternehmen z.B. in der Buchhaltung oder in leitender kaufmännischer Funktion beschäftigt sind.
Eine Rückzahlung ausbezahlten Lohnes der Arbeitnehmer an den Insolvenzverwalter kommt deshalb in der Regel nicht in Frage; im Ausnahmefall nur unter ganz engen Voraussetzungen.
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Rechtsgebiete:
Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten des Schuldners im Falle der Insolvenz. Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Stichworte zum Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren, Insolvenzantragspflicht, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Insolvenzverschleppung, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzplan, Schuldnerberatung, Entschuldung.
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