Ist die nachträgliche Besicherung eines Drittschuldnerkredits insolvenzrechtlich problematisch für den Darlehensgeber?
Ist die Anfechtung einer zeitlich nach Darlehensauszahlung durch einen Drittschuldner erfolgten Nachbesicherung vom Insolvenzverwalter des Darlehensschuldners im Verhältnis zur darlehensgewährenden Bank anfechtbar?
Eine GmbH vertreibt Produkte eines Einzelunternehmens. Beide Unternehmen nehmen Darlehen einer Bank in Anspruch. Als die Bank die an das Einzelunternehmen ausgereichten Kredite als gefährdet ansieht, das Einzelunternehmen aber auf Forderung der Bank keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung stellen kann, tritt die GmbH ihr Guthaben auf ihrem Geschäftskonto zur Sicherung der Darlehensforderungen der Bank gegen das Einzelunternehmen an die Bank ab. Später stellt die GmbH Insolvenzantrag. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangt der Insolvenzverwalter von der Bank die Auskehr des Guthabens auf dem Geschäftskonto der GmbH und beruft sich auf die Anfechtung der Verpfändung gemäß § 134 InsO wegen unentgeltlicher Leistung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung aus dem Mai 2009 dem Insolvenzverwalter Recht gegeben; Banken müssen deshalb bei der Hereinnahme nachträglicher Sicherheiten insbesondere bei in der Insolvenz verbundener Unternehmen vorsichtig sein.
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Rechtsgebiete:
Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten des Schuldners im Falle der Insolvenz. Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Stichworte zum Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren, Insolvenzantragspflicht, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Insolvenzverschleppung, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzplan, Schuldnerberatung, Entschuldung.
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