Ist eine fristlose Kündigung nach angedrohter Erkrankung zulässig?
Kann die Androhung einer Erkrankung nach einem abgelehnten Urlaubsantrag ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein? Auch dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist?
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage grundsätzlich bejaht, hält aber bei einer tatsächlichen Erkrankung des Arbeitnehmers eine differenzierte Betrachtung für notwendig.
Es ist dann im Arbeitsgerichtsprozess zu klären, ob der Arbeitnehmer ggf. bereits im Zeitpunkt der Androhung der Erkrankung tatsächlich schon erkrankt war bzw. ob Symptome vorlagen, aufgrund derer er davon ausgehen durfte, am begehrten Urlaubstag noch arbeitsunfähig zu sein. Es ist also eine differenzierte Einzelfallprüfung vorzunehmen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist deshalb ggf. die ergänzende ordentliche Kündigung zu überlegen.
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Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Stichworte zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Zeugnis, Kündigungsgrund, Arbeitsgericht, Lohn-/Gehaltszahlung, Betriebsrat.
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