Das Wirtschaftsstrafrecht, aber auch das sonstige allgemeine Strafrecht – ein Überblick von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Uwe Willmann aus Nürnberg
1. Wirtschaftsstrafrecht – Steuerstrafrecht – Insolvenzstrafrecht – Untreue – Betrug - Korruption – Bankrott – Insolvenzverschleppung – eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Willmann
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist gesetzlich nicht definiert. Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören Straftaten der Wirtschaftskriminalität. Häufig werden Handlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen zu einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung führen können, begangen von Unternehmern, Geschäftsführern von GmbH`s, Gesellschaftern von Kapital- oder Personengesellschaften, Vorständen von Aktiengesellschaften, Direktoren von Ltd`s und sonstigen leitenden Mitarbeitern in Unternehmen. Aber auch Privatpersonen können mit Normen aus dem Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere dem Steuerstrafrecht, in Konflikt geraten.
Häufig sind sich die jeweils Handelnden auch nicht darüber im klaren, dass ihr Handeln einen Straftatbestand erfüllt. Dies kann unter anderem ein Argument für die wirksame Strafverteidigung sein. Ein immer häufiger auftretender Vorwurf gegenüber in der freien Wirtschaft tätigen Personen ist auch der Vorwurf der Korruption.
Ein Spezialbereich im Wirtschaftsstrafrecht ist z.B. auch der häufiger relevant werdende Bereich des Vorwurfes des Abrechungsbetruges gegenüber Ärzten. Auch hier hat Rechtsanwalt Willmann bereits Erfahrungen während seiner Tätigkeit als Strafverteidiger gesammelt. Zu den besonders relevanten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts gehören das Steuerstrafrecht und das Insolvenzstrafrecht.
1.1 Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung – Selbstanzeige
Im Steuerstrafrecht geht es in der Regel darum, ob und ggf. in welcher Höhe welche Steuerart betreffend in welchem Zeitraum Steuern hinterzogen wurden. Steuerhinterziehung betrifft alle Steuerarten; also z.B. die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer, die Kapitalertragssteuer usw..
Der betroffene Steuerbürger oder das betroffene Unternehmen wissen häufig erst einmal überhaupt nicht, dass gegen Sie von der Steuerfahndnung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das hat seine Gründe. Die Ermittlungsbehörden, also die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft wollen häufig beispielsweise durch eine überraschende Hausdurchsuchung weitreichende Ermittlungserkenntnisse gewinnen sowie Belege und Unterlagen sicherstellen, um letztendlich auch Ermittlungserfolge zu gewährleisten.
Aber als Betroffener und Beschuldigter sollten Sie spätestens dann, wenn Sie mit Verfahrenshandlungen konfrontiert werden, also z.B. einer Hausdurchsuchung, einen Spezialisten im Steuerstrafrecht und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Nur dadurch ist die vollumfängliche Wahrung Ihrer Rechte und damit eine effiziente und sinnvolle Verteidigung von Anfang an gewährleistet.
Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Eine kompetente und spezialisierte Strafverteidigung durch einen seit vielen Jahren auf diesem Spezialgebiet tätigen Strafverteidiger und Rechtsanwalt lohnt sich also. Selbstverständlich arbeiten wir im konkreten Fall gerne mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen. Sofern notwendig, können wir Ihnen auch Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer empfehlen, die zu einer wirksamen Verteidigung in Ihrem Fall hinzugezogen werden können. Die steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten muss im Rahmen einer wirksamen Verteidigung einhergehen mit der wirksamen Verteidigung unter Einsatz aller Verteidigungsmöglichkeiten, z.B. nach der Strafprozessordnung.
Bereits im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung werden regelmäßig – ohne anwaltlichen Beistand – schwerwiegende Fehler begangen.
Von uns, der Anwaltskanzlei Willmann in Nürnberg, erhalten Sie von Anfang an eine qualifizierte Unterstützung. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und wir sind auch kurzfristig – z.B. im Falle einer Hausdurchsuchung – für Sie da. Wenn Sie sich rechtzeitig beraten lassen, erhalten Sie beispielsweise auch eine Checkliste für das richtige Verhalten bei Hausdurchsuchungen.
Im weiteren Fortgang des Verfahrens stellen wir für Sie sicher, dass in jedem Falle „Waffengleichheit“ zwischen der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und Ihnen besteht – wir stehen als auf das Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht spezialisierte Strafverteidiger und Rechtsanwälte auf Ihrer Seite. Unser Ziel ist – wie in anderen Strafverfahren auch – ein Freispruch bzw. eine Einstellung des Verfahrens. Wenn eine Vermeidung von Strafe nicht gänzlich möglich ist, sorgen wir dafür, dass Sie so gering wie möglich bestraft werden – nach Möglichkeit auch ohne Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder einer Wirtschaftsstrafkammer.
Wir erklären Ihnen auch, ob für Sie ggf. noch Straffreiheit durch Erstattung einer Selbstanzeige erlangt werden kann.
Kurzum: wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen verschiedene Handlungsalternativen auf.
1.2 Insolvenzstrafrecht – Insolvenzverschleppung – Bankrott
Das Insolvenzstrafrecht trifft viele GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstände zum Teil völlig unvorbereitet. Dabei wird heute nahezu jede Insolvenzakte eines Unternehmens, jedenfalls aber einer Kapitalgesellschaft, der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Dort wird überprüft, ob Insolvenzstraftaten, begangen durch den GmbH-Geschäftsführer oder den AG-Vorstand, in Betracht kommen.
Und häufig ist es so, dass Insolvenzstraftaten tatsächlich in Betracht kommen. An erster Stelle wird jeweils der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung geprüft. Hier geht es darum zu klären, ob der zuständige GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand möglicherweise schon längst einen Insolvenzantrag aufgrund der Insolvenzlage der Gesellschaft, also deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, hätte stellen müssen.
In manchen Fällen ist es auch so, dass ehemalige Geschäftspartner, z.B. eines Joint-Venture-Unternehmens ihrem Mitgesellschafter und Geschäftsführer Insolvenzverschleppung vorwerfen und diesbezüglich sogar Strafanzeigen erstatten. Häufig wird über diesen Weg in Kombination mit parallelen zivilrechtlichen Schritten versucht, fehlinvestiertes Geld vom Mitgesellschafter und Geschäftsführer zurückzuerhalten.
Häufig erhebt auch beispielsweise der Insolvenzverwalter nach Sichtung aller Unterlagen Ihnen gegenüber als Unternehmer und Geschäftsführer und/oder Vorstand den Vorwurf der Untreue im Verhältnis zur Gesellschaft – z.B. im Zusammenhang mit von der Gesellschaft ausgereichten Gesellschafterdarlehen.
Egal, wer Ihnen gegenüber den Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Bankrotts oder ähnlicher Straftatbestände erhebt – der Insolvenzverwalter, der Staatsanwalt oder ein (ehemaliger) Geschäftspartner (z.B. Gläubiger) und/oder Mitgesellschafter:
Mit Bekanntwerden dieses Vorwurfes sollten Sie sofort einen im Insolvenzrecht und im Insolvenzstrafrecht kundigen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg steht Ihnen als Spezialist in diesem Bereich für Ihre Verteidigung und die Wahrung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen!
Auch in umfangreichen und über Jahre dauernden Verfahren ist es bereits gelungen, eine Einstellung des Verfahrens für den Mandanten zu erreichen – obwohl bereits eine Anklageschrift wegen Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Betrug vorlag.
Eine entsprechende Verteidigung ist aufwändig – aber sie lohnt sich in der Regel, da auch im Insolvenzstrafrecht erhebliche Freiheitsstrafen, wie auch im Steuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen, verhängt werden können.
1.3 Vermögensstraftaten – Betrug – Comuterbetrug – Subventionsbetrug – Kapitalanlagebetrug - Urkundenfälschung – Kreditbetrug
Auch im Zusammenhang mit den vorgenannten Straftatbeständen verteidigen wir Sie von Anfang an mit Beginn des Ermittlungsverfahrens erfolgreich. Auch bei dem Verdacht auf Vermögensstraftaten erfolgen häufig Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei, die die Privatsphäre der Beschuldigten erheblich tangieren. Häufig erfolgt die Sicherstellung von aufgefundenem Bargeld und angeblichen Tatwerkzeugen (PKW`s, KfZ, Werkzeug, Dokumente, Unterlagen, Verträge, Buchhaltungsunterlagen etc.), z.B. im Wege der Hausdurchsuchung und/oder einer vorübergehenden Festnahme. Es ist dann sofort zu prüfen, ob Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme und Sicherstellung zu ergreifen sind, ein rechtswirksamer Durchsuchungsbeschluss überhaupt vorliegt usw. . Häufig gelingt es, sichergestelltes Eigentum des Beschuldigten wieder freizubekommen und damit z.B. die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen.
2. Strafrecht in anderen Bereichen, z.B. Betäubungsmittelstrafrecht
Auch außerhalb des reinen Wirtschaftsstrafrechts vertreten wir Mandanten als Rechtsanwälte und Strafverteidiger, auch in Kooperation mit Berufskollegen, erfolgreich.
Strafverteidigungen im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und anderen Bereichen des Strafrechts wurden von Rechtsanwalt Uwe Willmann bereits erfolgreich durchgeführt.
Auch im allgemeinen Strafrecht, insbesondere aber im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht ist Rechtsanwalt Willmann über den Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen hinaus tätig. Verteidigungen erfolgen bundesweit in ganz Deutschland.
3. Die folgende Checkliste – von Rechtsanwalt Willmann für Sie zusammengestellt – hilft Ihnen sicherlich, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.
Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Strafrecht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer Beratung und anwaltlichen Vertretung im Strafrecht durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.
Checkliste zum Thema Steuerstrafrecht
Die Spezialität von Rechtsanwalt Willmann im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht sowie im Steuerstrafrecht sind umfangreiche Verfahren, die akribisches Arbeiten, auch das Durcharbeiten umfangreicher Akten, voraussetzen, um dann im Interesse des Mandanten alle Gesichtspunkte einer sinnvollen Verteidigung sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch gegenüber den Gerichten in der gebotenen effizienten Art und Weise zu präsentieren – und damit in Ihrem Interesse zu überzeugen.
4. Die wichtigsten Stichwörter zum Strafrecht auf einen Blick:
- Akteneinsicht
- Amtsgericht für Strafsachen
- Angaben zur Person
- Angeklagter
- Angeschuldigter
- Anklage
- Anklageschrift
- Anstiftung
- Anwalt
- Anwalt in Nürnberg
- Anzahl der Tagessätze
- Anzeige
- Aussage
- Aussageverweigerungsrecht
- Aussetzung zur Bewährung
- Bande
- Bandenmäßige Steuerhinterziehung
- Bankrott
- Beihilfe
- Berufung
- Beschlagnahme
- Beschlagnahmebeschluss
- Beschuldigter
- Beschuldigtenvernehmung
- Beschwerde
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- Bewährungszeit
- Beweis
- Beweisanträge
- Bußgeld
- Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt
- Diebstahl
- Durchsuchung
- Durchsuchungsbeschluss
- Eid
- Einstellung des Verfahrens
- Einziehung
- Entlastungsbeweis
- Eröffnung des Hauptverfahrens
- Ermittlungsverfahren
- Ersatzfreiheitsstrafe
- Experte im Strafrecht
- Fachanwalt
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg
- Falschaussage
- Freispruch
- Freiheitsstrafe
- Freiheitsstrafe auf Bewährung
- Gefängnis
- Geldstrafe
- Gericht
- Geständnis
- Gläubigerbegünstigung
- Haft
- Haftbefehl
- Haftprüfung
- Haftprüfungstermin
- Haupttäter
- Hauptverhandlung
- Hausdurchsuchung
- Durchsuchungsbefehl
- Hehlerei
- Höhe der Geldstrafe
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverschleppung
- Konfliktverteidigung
- Kontrollierte Stellungnahme
- Konkursverschleppung
- Kripo
- Kriminalpolizei
- Landgericht
- Mehrere Angeklagte
- Mehrere Rechtsanwälte als Strafverteidiger
- Mittäter
- Observation
- Personalien
- Personenüberwachung
- Pflichtverteidiger
- Polizei
- Ratenzahlung der Geldstrafe
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwalt in Nürnberg, Fürth, Erlangen
- Rechtsanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt für Strafrecht in Nürnberg
- Rechtsanwalt als Strafverteidiger
- Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte für Strafrecht
- Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg
- Rechtsbehelf
- Rechtskraft
- Rechtsmittelverzicht
- Revision
- Richter
- Sachverständiger
- Sachverständigengutachten
- Schöffengericht
- Schwurgericht
- Schwurgerichtskammer
- Spezialist im Strafrecht
- Staatsanwaltschaft
- Steuerfahndung
- Steuerhinterziehung
- Steuerstrafrecht
- Steuerverkürzung
- Strafaussetzung zur Bewährung
- Strafbefehl
- Strafe
- Strafgesetzbuch
- Strafprozessordnung
- Strafprozessordnung
- Strafrahmen
- Strafrichter
- Strafverteidiger
- Strafverteidiger in Nürnberg
- Strafzumessung
- Tagessatzhöhe
- Tagessatzzahl
- Tatsächliche Verständigung
- Telefonüberwachung
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Untreue
- Vereidigung
- Verfahrenseinstellung
- Verhaftung
- Verletzung der Buchführungspflicht
- Vernehmung
- Vernehmungsprotokoll
- Verteidigung
- Verteidiger
- Verwertung
- Verurteilung
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeuge
- Zeugenaussage
- Zeugenbeweis
- Zeugeneinvernahme
- Zeugenvernehmung
- Zeugnisverweigerung
- Zeugnisverweigerungsrecht
nach oben
Diese Seite drucken